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Hans-Peter Meuser, Allgemeinarzt
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Berufsordn. geändert
Hilfe z.Selbsttötung
mündl. Begründung
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Rhein. Ärzteblatt
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"Alles zu schnell"
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Ärztliche Hilfe zur Selbsttötung -
eine notwendige Diskussion (3)

Autor: Hans-Peter Meuser, Stand 21.04.2021

 

Meine beiden mündlichen Wortmeldungen (sinngemäß) während der Debatte:

Ich danke ausdrücklich Frau T. und Herrn H. für ihre Beiträge, die die Berechtigung meines Antrags unterstützen. 

Ich kann Folgendes nicht ganz verstehen: Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil im Februar 2020 gesprochen. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Herr Kollege Reinhardt, hat im Juni 2020 erklärt, das Thema der Änderung der Berufsordnung aufgrund des Urteils müsse in der Klausurtagung des BÄK-Vorstandes behandelt werden.

Vor Jahren, als wir die Berufsordnung in Nordrhein der neuen Musterberufsordnung der BÄK angepasst haben, und diesen Satz
"Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten"
aufgenommen haben, hatte ich den Änderungsantrag eingebracht, man möge das Wort "grundsätzlich" einfügen. Dann wäre klar gewesen, dass es keine ärztliche Aufgabe ist, aber einzelne Fälle eine Ausnahme ermöglichen.  

Die Einfügung des Wortes "grundsätzlich" ist damals abgelehnt worden. Wäre es enthalten, hätten wir das Thema heute hier überhaupt nicht zur Diskussion. 

Mit Rücksicht darauf, dass Herr Reinhardt schon im Juni 2020 gesagt hat "das ist ein Thema", muss ich sagen: ich verstehe nicht, warum wir die Diskussion in Nordrhein nicht schon viel früher angeleiert haben, denn dass dieses Thema auf uns zukommt, war völlig klar. Jetzt sind wir im Hintertreffen, jetzt haben wir Corona. Die Diskussion ist jetzt schwer.

Das ändert nichts daran: ich halte an meinem Antrag fest. Ich finde es ganz wichtig, dass auf dem Deutschen Ärztetag darüber diskutiert wird und möglichst bald eine Abmilderung dieser (Muster-)Berufsordnung erfolgt.

 

Ich möchte noch kurz etwas zum Beitrag von Herrn S. sagen:

Man kann es nicht so verkürzen, dass man sagt: Auf der Homepage des Arztes steht "Ich helfe bei der Selbsttötung", und dann kommen Leute, die der Arzt nicht kennt, man spricht zehn Minuten miteinander und dann wird das Mittel aufgeschrieben. 

Wir haben zwei verschiedene Gruppen von Menschen: Dem einen kann man mit einer guten Suizidprävention helfen. Das ist auch die Aufgabe der Ärzte; das wird jeder verantwortungsvoll handelnde Arzt tun.

Es gibt aber irgendwo Grenzen, wo man mit der Hilfe zur Suizidprävention nicht mehr weiter kommt. In diesen ganz wenigen Fällen muss dem verantwortungsvoll handelnden Arzt die Möglichkeit gegeben werden: "Gut, ich helfe Dir", ohne dass das in der Berufsordnung sanktioniert wird. So viel als kurze Zusammenfassung meiner Intention.

 

Im Ärztlichen Glöbnis (Deklaration von Genf), das an Stelle des Hippokratischen Eides getreten ist, heißt es übrigens ganz klar:
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patienten respektieren.

 

Weiter zum Bericht im Rheinischen Ärzteblatt (April 2021)


H.-P. Meuser, Facharzt für Allgemeinmedizin, Langenfeld