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Ärztliche Hilfe zur Selbsttötung -
Diskussionsbeiträge zum Vorgenannten

Autor: Hans-Peter Meuser, Stand 23.04.2021

 

Mich erreichte heute ein Diskussionsbeitrag mit einer wichtigen Information über einen Antrag des BÄK-Vorstandes für den Deutschen Ärztetag im Mai 2021. Ihn und meine Antwort stelle ich hier ein:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zum Thema Suizidprävention und Sterbehilfe möchte ich gerne eine m.E. wichtige Info geben. …

Die Frage aber, ob hier eine besondere Befassung im Vorfeld des Dt. Ärztetages etwa im BO-Ausschuss vonnöten ist, wurde von manchen kontrovers bis ablehnend bewertet.

Einige wurden auch von der Ankündigung eines gesonderten "Rhein. ÄT" zu dem Thema überrascht.

Fakt ist, und das darf und möchte ich hier mitteilen, dass es bereits eine durchaus einmütige Position der BÄK zur Änderung der MBO gibt, die Interessierte kennen sollten,

bevor wir hier in No womöglich "ins Blaue hinein" diskutieren und vielleicht eine Diskussion führen, deren Ergebnis in Bezug auf den Ärztetag längst präjudiziert ist -)

Der Vorstand der BÄK schlägt vor, wie Herr Reinhard beim Verbändetreffen von vorigem Mittwoch selbst mitteilte, die MBO wie folgt zu ändern:

(Die Darstellung für die BÄK kam von Herrn Mischo, ÄK Saarland)

Bisher:

§ 16 Beistand für Sterbende

Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.

Hier soll lediglich der letzte (3.) Satz gestrichen werden. Dann wäre §16 neu:

§16 Beistand für Sterbende Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.

Ich selbst habe dieses Vorgehen begrüßt, und dabei besonders den Verzicht auf weitere Spezifizierung ärztlichen Handelns in dem Kontext, damit sich die Ärzteschaft nach außen nicht der Gefahr aussetzt, dass der Arzt vom Helfer, Heiler und Linderer von Leid nicht womöglich zum "Sterbehelfer" und  Todbringer mutiert.

 

Insoweit halte ich selbst den BÄK-Vorschlag für geeignet. Er trüge der Lösung des Konflikts zwischen der Entscheidung des BVerfG zur Selbstbestimmtheit und der bisherigen MBO Rechnung. Andererseits formuliert er in keiner Weise eine wie-auch-immer "Beauftragung" des Arztes, was ich wesentlich finde. Er sanktioniert aber eben auch nicht bei der ärztlichen Einzelfallentscheidung. 

Ob und inwieweit eine umfassende Debatte im Vorfeld des ÄT hier in Nordrhein am kommenden Donnerstag über mehrere Stunden noch nötig und zielführend ist, mag jeder selbst entscheiden.

Ich sehe das kritisch, weil m.E. andere Themen beim ÄT ohnehin viel zu kurz kommen, und weil ich andererseits keine besonders kontroverse Debatte beim Ärztetag selbst erwarte.

 

Meine Antwort lautet:

 

Lieber ...,

vielen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme. Der Vorschlag des BÄK-Vorstandes beim Verbändetreffen am vorigen Mittwoch ist mir neu. Jedenfalls ist er mir als Mitglied der Kammerversammlung von der ÄK Nordrhein nicht kommuniziert worden. Es steht auch m.W. nicht auf der Homepage der Kammer, z.B. bei der Einladung zum Nordrheinischen Ärztetag.  

Dem Vorschlag des BÄK-Vorstandes, den bewussten letzten Satz zu streichen, kann ich voll zustimmen. Damit wäre das Problem definitiv gelöst. 

Ich meine auch, dass sich eine lange Diskussion erübrigen wird, wenn alle mit dem Vorschlag des BÄK-Vorstands einverstanden wären. Es liegt mir fern, Eulen nach Athen zu tragen. 

Allerdings hatte ich bisher nicht den Eindruck, dass die ÄK Nordrhein sich derzeit des Themas inhaltlich genauer anzunehmen gedenkt. Im Gegenteil wurde z.B. von Herrn Henke - wenn ich ihn richtig verstanden habe - intendiert, das Thema sei noch nicht spruchreif, weil zuerst eine gesetzliche Neuregelung abgewartet werden müsse. Das sehe ich definitiv anders. 

Ob beim Deutschen Ärztetag immer alle Anträge des BÄK-Vorstandes "durchgehen", kannst Du besser beurteilen als ich. Jedenfalls liegt mir daran, dass die nordrheinischen Delegierten bestmöglich vorbereitet in die Diskussion und Abstimmung des Antrags auf dem Deutschen Ärztetag gehen.

Viele Grüße

Hans-Peter Meuser

 

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H.-P. Meuser, Facharzt für Allgemeinmedizin, Langenfeld