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Ärztliche Hilfe zur Selbsttötung -
die Entscheidung ist gefallen

Autor: Hans-Peter Meuser, Stand 05.05.2021

 

"Es ist damit den Ärztinnen und Ärzten überlassen, aufgrund individueller Gewissensentscheidungen insbesondere schwer kranke Patientinnen und Patienten bei einem Suizid zu unterstützen."

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das ist der letzte Satz der Begründung im Vorstandsantrag der BÄK zur Streichung des 3. Satzes aus §16 der Musterberufsordnung. 

Der Antrag hat heute auf dem Deutschen Ärztetag mit
200 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen
die überwältigende Mehrheit erhalten, die er verdient
und die ich erhofft hatte.
 

Link: https://124daet.baek.de/data/media/BIVb01.pdf

Ich danke allen, die sich mit dem medizinethisch schwierigen
- juristisch aber sonnenklaren - Thema befasst haben.

Auf den folgenden Seiten können Sie die Vorgeschichte und alle wichtigen Infos zu dem Thema nachlesen:

Ärztliche Hilfe zur Selbsttötung

H.-P. Meuser, Facharzt für Allgemeinmedizin, Langenfeld